KAST und RedotPay ermöglichen es, Kryptowährungen und andere Kryptowerte für alltägliche Ausgaben zu nutzen. Beide bieten virtuelle und physische Karten sowie Zahlungen über mobile Wallets an. Bei der Abwicklung der Gelder, den Gebühren und der Produktausrichtung bestehen jedoch deutliche Unterschiede.
KAST setzt vor allem auf die Verbindung eines Stablecoin-Kontos mit dem täglichen Zahlungsverkehr. Nutzer können unterstützte Stablecoins wie USDT und USDC einzahlen. Daraus entsteht ein in US-Dollar geführtes Guthaben, mit dem sich anschließend über eine Visa-Karte bezahlen lässt. Die kostenlose Standard-Mitgliedschaft bietet Cashback auf berechtigte Umsätze. Daneben ermöglicht die Plattform unter anderem den Empfang und die Überweisung von Geldern.
RedotPay ist eher als Zahlungskonto für verschiedene Kryptowerte konzipiert. Nutzer können unterschiedliche Kryptowährungen halten; bei einer Kartenzahlung verarbeitet die Plattform die erforderlichen Beträge nach den festgelegten Zahlungseinstellungen und Umrechnungsregeln. Für die reguläre Karte fallen weder monatliche noch jährliche Gebühren an. Kosten entstehen jedoch bei der Kartenausgabe, der Umwandlung von Kryptowerten und bestimmten Transaktionen.
Wer vor allem USDT und USDC verwendet, findet bei KAST für Stablecoin-Einzahlungen und Zahlungen in US-Dollar teilweise günstigere Gebührenbedingungen. Wer dagegen direkt mit BTC, ETH oder anderen Kryptowerten bezahlen möchte, findet bei RedotPay eine andere Option.
Für die praktische Nutzung spielen neben den Gebühren auch die Antragsberechtigung je Land, der Versand physischer Karten, das jeweilige Kartenprogramm, die Verwahrung der Vermögenswerte und Zahlungsbeschränkungen eine Rolle.
Dieser Vergleich stützt sich auf offizielle Unterlagen beider Anbieter und behandelt deren Karten für Privatkunden. Als Vergleichsbasis dienen KAST Standard und die reguläre RedotPay-Karte. Kostenpflichtige Mitgliedschaften und besondere Kartenprogramme werden gesondert erläutert, soweit sie relevant sind.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen KAST und RedotPay
Vergleichskriterium | KAST | RedotPay |
|---|---|---|
Produktausrichtung | Globales Konto und Kartenzahlungen mit Schwerpunkt auf Stablecoins | Konto für mehrere Kryptowerte und zugehörige Zahlungskarten |
Wichtigste Finanzierungsquellen | Stablecoins wie USDT und USDC; außerdem weitere Kryptowerte und berechtigte Banküberweisungen | Verschiedene Kryptowerte, darunter USDT, USDC, BTC und ETH |
Bereitstellung der Zahlungsmittel | Nach Einzahlung unterstützter Stablecoins entsteht ein in USD geführtes Guthaben; für bestimmte Kartenprogramme gelten gesonderte Sicherheitenregelungen | Umwandlung der jeweiligen Kryptowerte zum Transaktionszeitpunkt entsprechend den Zahlungseinstellungen |
Virtuelle Karte | Verfügbar | Verfügbar |
Physische Karte | Verfügbar | Verfügbar |
Jahresgebühr der Basismitgliedschaft | Standard kostenlos | Reguläre Karte ohne Jahresgebühr |
Inaktivitätsgebühr | Nach den allgemeinen Bedingungen bei zwölf Monaten ohne Transaktionstätigkeit eine Gebühr im Gegenwert von 1 USD pro Monat | Keine reguläre Monats- oder Jahresgebühr für die normale Karte |
Gebühr für virtuelle Karten | Bei Standard ist ein Kartenkontingent enthalten; in manchen Regionen kann dennoch eine Ausgabegebühr anfallen | Reguläre Ausgabegebühr 10 USD; einmalige Befreiung für monatliche Pro-Mitglieder |
Gebühr für physische Karten | Physische Standard-Karte kostenlos, Versand 40 USD | Reguläre Ausgabegebühr 100 USD; einmalige Befreiung für jährliche Pro-Mitglieder |
Kartenzahlungen in USD | Offiziell ausgewiesene Transaktionsgebühr: 0 % | Bei normalen Käufen fällt üblicherweise eine Transaktionsgebühr von rund 1 % an |
Zahlungen in Fremdwährungen | FX-Gebühr von 0,5–1,75 % bei Zahlungen außerhalb von USD | 1,2 % Währungsumrechnungsgebühr für Zahlungen in einer anderen Währung als der Kartenwährung |
Kartenwährung | USD | Seit dem 21. Januar 2026 werden neue Karten ausschließlich in USD ausgegeben; ältere HKD-Karten unterliegen eigenen Regeln |
Cashback für reguläre Nutzer | Standard: 1,5 % auf berechtigte Umsätze, mit monatlicher Obergrenze | Kein einheitliches, dauerhaft zugesagtes Cashback für reguläre Karten; eigenes Prämienprogramm für Pro |
Apple Pay / Google Wallet | Für Karten, die die regionalen Voraussetzungen erfüllen | Für berechtigte Karten |
Bargeldabhebung am Geldautomaten | Mit physischer Karte; Gebühren und Abhebungslimits gelten | Mit physischer Karte; Gebühren hängen vom Kartentyp ab |
KYC | Identitätsprüfung erforderlich | Identitätsprüfung erforderlich |
Die Tabelle zeigt die veröffentlichten Standardgebühren. Befristete Aktionen, regionale Sonderregelungen und Gebühren externer Händler sind nicht berücksichtigt.
Die Kosten für die Kartenausgabe bei KAST variieren je nach Region. Einige besondere Karteninhaberverträge enthalten zudem andere Gebührenangaben als die Standard-Mitgliedschaft. RedotPay gibt neue Karten inzwischen einheitlich in USD aus; die Regeln für frühere HKD-Karten sind hauptsächlich für Bestandskunden relevant. Die tatsächlichen Kosten müssen anhand des jeweils geltenden Kartenprogramms und der Transaktionsbedingungen berechnet werden.
Umgang mit den Guthaben: KAST stellt vorab ein Ausgabenguthaben bereit, RedotPay tauscht bei der Zahlung um
Der zentrale Unterschied liegt darin, wie Kryptowerte in Mittel umgewandelt werden, die für Kartenzahlungen verwendet werden können.

KAST: Stablecoin-Einzahlungen werden zu einem in USD geführten Guthaben
KAST ermöglicht Einzahlungen von Stablecoins wie USDT und USDC über bestimmte Blockchain-Netzwerke.
Nach den am 22. Oktober 2026 aktualisierten offiziellen Gebühren- und Geschäftsbedingungen erhebt die Plattform für unterstützte Stablecoin-Einzahlungen keine Einzahlungsgebühr (0 %). Die Beträge werden im Verhältnis 1:1 einem in US-Dollar geführten Guthaben gutgeschrieben, ohne dass KAST hierfür eine Umrechnungsdifferenz berechnet. Gebühren des sendenden Wallets oder Blockchain-Netzwerks tragen die Nutzer selbst.
Überweist ein Nutzer beispielsweise 1.000 USDC an KAST und erfüllen Token, Einzahlungsnetzwerk sowie Konto die Produktbedingungen, sieht das veröffentlichte Standardverfahren eine Gutschrift im Verhältnis 1:1 auf das in USD geführte Guthaben vor.
Wird anschließend mit der KAST-Karte für Waren oder Dienstleistungen in USD bezahlt, nennt die offizielle Gebührentabelle sowohl für USD-Kartenzahlungen als auch für allgemeine Transaktionen 0 %.
Für Nutzer, die überwiegend an den US-Dollar gebundene Stablecoins halten und häufig in USD bezahlen, ist dieses Modell vergleichsweise unkompliziert.
Das bei KAST angezeigte USD-Guthaben ist jedoch keine Bankeinlage im herkömmlichen Sinn. Zudem unterscheiden sich die rechtlichen Vereinbarungen zur Mittelbereitstellung je nach Kartenprogramm.
Nach den am 7. Juli 2026 in Kraft getretenen allgemeinen Nutzungsbedingungen gilt die Übertragung virtueller Vermögenswerte an KAST vertraglich als deren Verkauf an die Plattform. Mit dem Eigentumsübergang entsteht für KAST eine auf USD lautende Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Nutzer. Die zugehörigen Kontobuchungen begründen eine vertragliche Forderung gegen KAST, keine Bankeinlage und kein auf den Namen des Nutzers verwahrtes Fiatgeld. Für nicht verwendete Beträge behält der Nutzer das Recht, nach Maßgabe des Vertrags eine Rückzahlung beziehungsweise Auszahlung zu beantragen.
Die besondere Karteninhabervereinbarung für den US-Markt sieht allerdings gesonderte Regelungen zur Besicherung mit digitalen Vermögenswerten vor.
Danach können Inhaber der betreffenden Karte digitale Vermögenswerte als Sicherheiten für Kartenzahlungen stellen. Das Eigentum an den hinterlegten Sicherheiten verbleibt laut Vereinbarung beim Karteninhaber; die Vermögenswerte werden über Smart Contracts auf unterstützten Blockchains gehalten. Bei vertraglich definierten Verwertungsereignissen darf KAST die entsprechenden Sicherheiten liquidieren, um Zahlungsverpflichtungen aus der Karte zu erfüllen. Auslöser können bestimmte Abwicklungsregelungen für Transaktionen, ausbleibende fristgerechte Zahlungen oder eine unzureichende Marktwertdeckung der Sicherheiten sein.
Auf der Seite zur US-Vereinbarung wird der 13. Juli 2026 als Inkrafttretensdatum der Produktbedingungen genannt. Vertragsparteien sind unter anderem der Karteninhaber und die jeweilige kartenausgebende Stelle. Ergänzend gelten die vom Nutzer gesondert akzeptierten KAST-Nutzungsbedingungen.
Daraus folgt, dass der Verkauf virtueller Vermögenswerte nach den allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht pauschal als einziges Finanzierungsmodell sämtlicher KAST-Kartenprogramme betrachtet werden darf. Umgekehrt lässt sich aus der US-Vereinbarung allein nicht schließen, dass alle US-Nutzer ein mit digitalen Vermögenswerten besichertes Kartenmodell verwenden.
Beide Regelwerke beschreiben unterschiedliche vertragliche Gestaltungen. Welche tatsächlich gilt, hängt vom konkret genehmigten Kartenprogramm, den beteiligten Dienstleistern und den unterzeichneten Dokumenten ab.
Unabhängig vom Modell darf das bei KAST angezeigte USD-Guthaben nicht mit dem Schutz klassischer Bankeinlagen gleichgesetzt werden. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen stellen klar, dass KAST keine Bank ist und das Konto keinen herkömmlichen Einlagensicherungsschutz bietet. Bei besicherten Modellen sind zusätzlich Kursänderungen der Sicherheiten, Verwertungsbedingungen und Risiken bei der Ausführung von Smart Contracts zu beachten.
RedotPay: Direkte Zahlungen mit verschiedenen Kryptowerten
Den offiziellen Produktinformationen zufolge unterstützt RedotPay unter anderem BTC, ETH, BNB, SOL, USDT und USDC.
Nutzer können diese Werte auf ihrem Konto halten und über die Zahlungseinstellungen festlegen, welche Kryptowährung für Käufe verwendet wird.
Laut den Informationen zu Diensten und Funktionen wandelt die Plattform bei einer Kartenzahlung den entsprechenden Kryptowert in die benötigte Zahlungswährung um. Ein vorheriger manueller Verkauf durch den Karteninhaber ist nicht erforderlich.
Die Nutzer können außerdem festlegen, welche Vermögenswerte bei Zahlungen Vorrang haben, und einzelne Währungen für Kartenausgaben deaktivieren. Wer beispielsweise BTC, ETH und USDT hält, kann innerhalb der unterstützten Vermögenswerte und der geltenden Zahlungsregeln bestimmen, was bevorzugt eingesetzt wird.
Dadurch entfallen einige manuelle Umtausch- und Überweisungsschritte. Das ist besonders für Menschen praktisch, die ihren Alltag direkt mit unterschiedlichen Kryptowerten finanzieren möchten.
Allerdings tragen Karteninhaber bis zum Zahlungszeitpunkt weiterhin das Kursrisiko der gehaltenen Vermögenswerte.
Wer mit BTC bezahlt, benötigt je nach Wechselkurs im Moment der Transaktion unterschiedlich viel BTC für denselben Kauf. Auch bei USDT oder USDC sind Stablecoin-Umrechnungskurse, Transaktionskosten und Liquiditätsbedingungen zu berücksichtigen.
In den Erläuterungen zur Ermittlung der Kryptowährungswechselkurse erklärt RedotPay, dass sich der für Kartenzahlungen verwendete USD-Kurs der Kryptowerte an den gewichteten Durchschnittspreisen von fünf großen internationalen Kryptobörsen orientiert.
Für Nutzer, die ihre Ausgaben überwiegend aus Stablecoins bestreiten, liegt der wichtigste Unterschied für Kosten und Risiken darin, dass KAST vorab ein USD-Guthaben bildet, während RedotPay die Vermögenswerte erst bei der Zahlung umwandelt.
Kosten der Kartenausgabe: Niedrigere Einstiegshürde bei KAST, einmalige Ausgabegebühr bei RedotPay
Beide Plattformen bieten virtuelle und physische Karten an, unterscheiden sich aber bei den Anschaffungskosten.
KAST Standard: Kostenlose Mitgliedschaft mit Kartenkontingent
KAST bietet derzeit die Mitgliedschaftsstufen Standard, Premium und Private an.
Standard ist ohne Jahresgebühr erhältlich und beinhaltet ein Kontingent von zwei Standard-Karten. Die offiziellen Gebührenunterlagen weisen jedoch darauf hin, dass in bestimmten Regionen selbst für eine virtuelle Karte innerhalb des kostenlosen Kontingents eine Ausgabegebühr von 2 USD pro Karte anfallen kann.
Die physische Standard-Karte selbst kostet 0 USD, der Versand 40 USD.
Kostenlos ist bei Standard somit die Basismitgliedschaft. Das bedeutet nicht, dass sich in jeder Region jeder Kartentyp ohne Kosten beziehen lässt.
Die kostenpflichtigen KAST-Stufen sind deutlich teurer:
Premium: 1.000 USD pro Jahr.
Private: 10.000 USD pro Jahr.
Die kostenpflichtigen Mitgliedschaften bieten höhere Cashback-Obergrenzen, zusätzliche Punkte und weitere Leistungen. Die höheren Cashback-Sätze decken die Mitgliedschaftskosten aber nicht zwangsläufig.
Für gewöhnliche Verbraucher ist Standard daher die passendere Vergleichsgrundlage.
Außerdem gilt: Eine Jahresgebühr von 0 USD bei Standard bedeutet nicht, dass ein dauerhaft ungenutztes Konto kostenfrei bleibt.
Nach den seit dem 7. Juli 2026 geltenden allgemeinen Nutzungsbedingungen wird ein Konto nach zwölf aufeinanderfolgenden Monaten ohne Transaktionsaktivität als inaktiv eingestuft. Anschließend fällt eine Inaktivitätsgebühr von monatlich 1 USD an, die in Form eines von der Plattform vorrangig verwendeten virtuellen Vermögenswerts vom verfügbaren Guthaben abgezogen wird. Ist kein verfügbares Guthaben vorhanden, entsteht dadurch kein negativer Kontostand.
Dabei handelt es sich um eine Gebühr für ein ruhendes Konto, nicht um eine Standard-Jahresgebühr oder eine reguläre Kartenverwaltungsgebühr während der Nutzung. Wer seine Karte möglicherweise längere Zeit nicht verwendet, sollte diese Kosten berücksichtigen.
RedotPay: 10 USD für virtuelle, 100 USD für physische Karten
Die am 27. Juli 2026 aktualisierten Informationen zu den Kartenausgabegebühren nennen:
Kartentyp | Reguläre Ausgabegebühr |
|---|---|
Virtuelle Karte | 10 USD |
Physische Karte | 100 USD |
Bei der regulären RedotPay-Karte fallen keine laufenden Kartenverwaltungs-, Monats- oder Jahresgebühren an. Die Kosten entstehen vor allem durch die einmalige Ausgabe und spätere Transaktionen.
Eine einmalige Befreiung von den Kartenausgabegebühren gehört allerdings zu den Vorteilen der RedotPay-Pro-Mitgliedschaft.
Nach den am 4. September 2026 veröffentlichten offiziellen Informationen zu Pro:
Pro-Monatsmitgliedschaft (12,90 USD/Monat): Einmalige Befreiung von der Antragsgebühr für eine virtuelle Karte im Wert von 10 USD.
Pro-Jahresmitgliedschaft (129 USD/Jahr): Einmalige Befreiung von der Antragsgebühr für eine physische Karte im Wert von 100 USD.
Die Befreiung für physische Karten gehört ausschließlich zur Jahresmitgliedschaft. Monatsmitglieder können damit keine kostenlose physische Karte beantragen. Laut Anbieter verfällt der entsprechende Gutschein für Jahresmitglieder nicht.
Dies sind Vorteile kostenpflichtiger Mitgliedschaften und keine allgemeine Ausgaberegel für reguläre Karten. Sie unterscheiden sich zudem von befristeten Aktionen.
Wer lediglich eine virtuelle Karte benötigt, fährt mit der direkten Zahlung der Ausgabegebühr von 10 USD günstiger als mit einer Pro-Monatsmitgliedschaft für 12,90 USD allein zum Zweck der Gebührenbefreiung. Auch die Jahresmitgliedschaft muss anhand von Cashback, Ermäßigungen bei Geldautomaten und sonstigen Vorteilen bewertet werden. Der Erlass von 100 USD für eine physische Karte macht ein Upgrade nicht automatisch wirtschaftlicher.
RedotPay bietet gelegentlich auch zeitlich begrenzte Aktionen an, bei denen die Kartenausgabegebühr entfallen kann. In der Regel gelten dafür Fristen sowie Bedingungen für den Erhalt und die Nutzung.
Betrachtet man die regulären Kosten für den erstmaligen Bezug einer Karte, ist KAST Standard für berechtigte Nutzer im Vorteil, die das kostenlose Kartenkontingent verwenden können. Bei RedotPay sind die separaten Ausgabekosten transparenter ausgewiesen; Pro bietet eine weitere Möglichkeit, eine Karte zu erhalten.
Gebühren im Alltag: Bei USD-Zahlungen treten die Unterschiede besonders deutlich hervor
Die Kartenausgabe ist eine einmalige Ausgabe. Bei langfristiger Nutzung fallen Transaktionsgebühren, Kosten für den Umtausch von Kryptowerten und die Abrechnung in Fremdwährungen meist stärker ins Gewicht.
KAST: Keine Transaktionsgebühr für USD-Zahlungen, FX-Gebühren bei anderen Währungen
Die offizielle Gebührentabelle von KAST enthält folgende Angaben:
Transaktion | KAST-Standardgebühr |
|---|---|
Einzahlung unterstützter Stablecoins | 0 % |
Kartenzahlung in USD | 0 % |
Allgemeine Kartentransaktionsgebühr | 0 % |
FX-Gebühr bei Kartenzahlungen außerhalb von USD | 0,5–1,75 % |
Kleine Nicht-USD-Transaktionen unter 25 USD | Zusätzlich 0,10 USD |
Wegen unzureichenden Guthabens abgelehnte Transaktion | 0,50 USD |
Der konkrete FX-Satz bei Zahlungen außerhalb von USD hängt unter anderem vom Wohnsitzland des Nutzers, dem Transaktionsort und dem Kartenprogramm ab.
Bei einem in USD abgerechneten Kauf über 100 USD beträgt die von KAST veröffentlichte reguläre Transaktionsgebühr beispielsweise null, sofern keine sonstigen Sondergebühren ausgelöst werden.
Wird ein gleichwertiger Kauf in Euro, Pfund Sterling oder einer anderen Währung abgerechnet, sind die entsprechenden FX-Gebühren zu berücksichtigen. Liegt der Transaktionswert unter 25 USD, kann zudem die zusätzliche Gebühr für kleine Nicht-USD-Zahlungen anfallen.
Für Nutzer, die häufig SaaS-Abonnements, Software oder Waren mit USD-Preisen bezahlen, sind die KAST-Gebührenregeln für Dollarzahlungen attraktiv.
Allerdings muss zwischen der Transaktionsgebühr und dem vom Händler angebotenen Wechselkurs unterschieden werden.
Rechnet ein ausländischer Händler den lokalen Preis mittels dynamischer Währungsumrechnung (Dynamic Currency Conversion, DCC) von sich aus in USD um, kann der dabei verwendete Kurs zusätzliche Kosten enthalten. Auch wenn KAST bei USD-Zahlungen keine FX-Gebühr erhebt, ist eine Abrechnung in Dollar deshalb nicht zwangsläufig am günstigsten.
Die genannten Werte sind die veröffentlichten Standardgebühren von KAST. Einzelne Karteninhaberverträge können abweichende Gebühren ausweisen. So nennt die besondere US-Vereinbarung eine Kartenjahresgebühr von bis zu 20 USD und gesonderte Bestimmungen zu Auslandstransaktionen. Diese Positionen dürfen weder pauschal als Gebühren der Standard-Mitgliedschaft gelten noch bei der Kostenbewertung des jeweils betroffenen Kartenprogramms außer Acht gelassen werden.
RedotPay: Kosten für die Umwandlung von Kryptowerten und Kartentransaktionen
Bei Zahlungen mit der regulären RedotPay-Karte können Kosten für die Umwandlung von Kryptowerten sowie kartenspezifische Transaktionsgebühren entstehen. Anders als bei Bargeldabhebungen fällt beim normalen Wareneinkauf keine ATM-Abhebungsgebühr an; Umwandlungskosten sind dennoch möglich.
Laut den am 27. Juli 2026 veröffentlichten offiziellen Erläuterungen zu Rückerstattungsbeträgen und Gebühren entsteht bei Zahlungen mit der RedotPay-Karte zusätzlich zum Kaufpreis des Händlers üblicherweise eine Transaktionsgebühr von etwa 1 %.
Die Informationen zu ATM-Abhebungen und zugehörigen Gebühren führen außerdem Folgendes auf:
Gebührenposition | Veröffentlichter Satz beziehungsweise Regel |
|---|---|
Transaktionsgebühr für normale Kartenzahlungen | Laut Anbieter etwa 1 %; tatsächlicher Abzug gemäß den anwendbaren Transaktionsbedingungen |
Umwandlung von Kryptowerten | 1 % gemäß den offiziellen Angaben zu ATM- und weiteren Gebühren |
Transaktion in einer anderen Währung als der Kartenwährung | 1,2 % |
Transaktion in derselben Währung wie die Karte | Keine entsprechende Währungsumrechnungsgebühr |
Hier sind die Kosten für die Umwandlung von Kryptowerten beziehungsweise die Transaktion selbst von den Devisenumrechnungsgebühren zwischen unterschiedlichen Karten- und Zahlungswährungen zu unterscheiden.
Hält ein Nutzer beispielsweise USDT und bezahlt mit einer USD-Karte eine Ware in US-Dollar, kann auch ohne Fremdwährungsumrechnung weiterhin eine Gebühr für den gewöhnlichen Karteneinkauf anfallen.
Wird dagegen mit einer USD-Karte in Euro bezahlt, kann zusätzlich eine Währungsumrechnungsgebühr von 1,2 % hinzukommen. Die Umwandlung der Kryptowerte und der Währungswechsel bei der Kartenzahlung sind verschiedene Vorgänge, die beide die Gesamtkosten beeinflussen können. Ohne Kenntnis der konkret belasteten Gebührenpositionen dürfen die veröffentlichten Prozentsätze jedoch nicht einfach schematisch addiert werden.
Seit dem 21. Januar 2026 gibt RedotPay alle neuen Karten in USD aus. Für neue Antragsteller stehen damit vor allem die Kosten von Zahlungen in anderen Währungen mit einer USD-Karte im Vordergrund. Bei zuvor ausgegebenen HKD-Karten richtet sich die Frage einer Fremdwährungsumrechnung weiterhin nach deren eigener Kartenwährung.
Für bestimmte Händler sieht RedotPay zusätzliche Gebühren vor.
Gemäß den am 3. September 2026 aktualisierten offiziellen Angaben zu Händlergebühren fällt bei Zahlungen an ausgewählte Händler eine Zusatzgebühr von 1,5 % an, mindestens jedoch 0,50 USD je Transaktion. Für die ersten drei berechtigten Transaktionen pro Karte und Kalendermonat kann diese Gebühr entfallen.
Die offizielle Liste umfasst unter anderem Händler aus den Bereichen Gaming, digitale Dienste und Werbung. Sowohl die erfassten Händler als auch die Geltungsdaten können sich ändern.
Wer regelmäßig digitale Dienstleistungen oder Werbung bezahlt, sollte prüfen, ob seine häufig genutzten Anbieter auf dieser Liste stehen. Selbst bei übereinstimmender Karten- und Zahlungswährung können die tatsächlichen Belastungen je nach Händler unterschiedlich ausfallen.
Wie stark unterscheiden sich die Kosten bei demselben Kaufbetrag?
Angenommen, ein Nutzer verfügt über ausreichend USDC, beide Karten sind bereits aktiviert und ein Händler berechnet für einen Kauf 100 USD.
Ausgabegebühren, Aktionen, Wallet- und Netzwerkgebühren, Kursschwankungen sowie Zuschläge für bestimmte Händler bleiben in diesem Beispiel unberücksichtigt. Verglichen werden lediglich die regulären Ausgabengebühren für den Kauf.
KAST Standard
Gemäß den veröffentlichten Regeln fallen für unterstützte Stablecoin-Einzahlungen 0 % und für USD-Kartenzahlungen ebenfalls 0 % Gebühren an.
Erfüllt der Einkauf über 100 USD die Cashback-Bedingungen, können bei Standard außerdem 1,5 % beziehungsweise 1,50 USD zurückerstattet werden. Dabei gelten die monatliche Obergrenze für berechtigte Umsätze und weitere Prämienregeln.
Reguläre RedotPay-Karte
RedotPay weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Karteneinkäufen zusätzlich zum Händlerpreis in der Regel eine Transaktionsgebühr von rund 1 % anfällt.
Auf dieser Grundlage ergibt sich für einen USDC-Kauf über 100 USD bei einem anwendbaren Gebührensatz von etwa 1 % eine geschätzte Gebühr von rund 1 USD. Da hier eine USD-Karte für einen Kauf in US-Dollar verwendet wird, entsteht keine Währungsumrechnungsgebühr von 1,2 % zwischen unterschiedlichen Kartenwährungen.
Diese Berechnung ist ein Beispiel auf Grundlage öffentlicher Gebührenangaben. Sie ist keine Zusage, dass jeder USDC-Kauf mit genau 1 USD belastet wird. Die tatsächlich eingesetzte USDC-Menge hängt auch von den anwendbaren Gebührenregeln, dem Umrechnungskurs und dem endgültigen Abrechnungsbetrag ab.
Zusatzgebühren für bestimmte Händler sind in der Berechnung nicht enthalten. Ebenso wird keine RedotPay-Pro-Mitgliedschaft vorausgesetzt.
Unter diesen Bedingungen fallen die Kosten für einen USD-Kauf aus Stablecoins bei KAST Standard geringer aus. Bei anderen Kryptowerten, Fremdwährungsumrechnungen oder besonderen Händlergebühren kann das Ergebnis anders aussehen.
Auch die 1,5 % Cashback von KAST dürfen nicht als pauschaler Sofortrabatt für jede Transaktion verstanden werden. Sie gelten nur für Käufe, die die Prämienbedingungen erfüllen.
Fremdwährungszahlungen müssen gesondert verglichen werden
Wer in Europa, Asien oder Lateinamerika mit einer USD-Karte in der jeweiligen Landeswährung bezahlt, muss bei beiden Karten möglicherweise mit Umrechnungskosten rechnen.
KAST nennt eine FX-Gebühr von 0,5–1,75 % für Zahlungen außerhalb von USD. RedotPay berechnet laut Gebührenübersicht 1,2 % Währungsumrechnungsgebühr für Zahlungen in einer anderen Währung als der Kartenwährung; normale Kartentransaktionsgebühren können zusätzlich anfallen.
Nach der aktuellen Ausgabepolitik werden sämtliche neuen RedotPay-Karten in USD geführt. Neue Nutzer sollten HKD-Karten daher nicht als frei wählbare Alternative betrachten. Inhaber älterer HKD-Karten müssen die Gebühren anhand der Währung ihrer bestehenden Karte berechnen.
Für Personen, die vor allem Stablecoins verwenden und häufig in anderen Währungen als USD bezahlen, unterschätzt ein reiner Vergleich der FX-Sätze leicht die tatsächlichen Kosten.
Aussagekräftiger ist eine Rechnung, die Transaktionsbetrag, Händlerabrechnungswährung, Kartenwährung, Umrechnungskurs des Kryptowerts, Devisengebühren und gegebenenfalls besondere Händlergebühren zusammen berücksichtigt. Anschließend sollte die tatsächlich abgebuchte Menge an Kryptowerten beziehungsweise deren USD-Gegenwert überprüft werden.
Erst so werden die Kostenunterschiede zwischen beiden Karten für einen konkreten Einkauf sichtbar.
Cashback: Unterschiedliche Prämienmodelle bei KAST Standard und RedotPay Pro
Bei KAST gehört Cashback auf Kartenzahlungen bereits zu den Vorteilen der Basismitgliedschaft.
Nach den offiziellen Angaben zu Mitgliedschaften und Gebühren gelten für die einzelnen Stufen folgende reguläre USD-Cashback-Sätze:
KAST-Mitgliedschaft | Reguläres USD-Cashback | Monatliches Limit berechtigter Umsätze | Jahresgebühr |
|---|---|---|---|
Standard | 1,5 % | 2.000 USD | 0 USD |
Premium | 2 % | 10.000 USD | 1.000 USD |
Private | 3 % | 40.000 USD | 10.000 USD |
Bei Standard können jeden Monat maximal 2.000 USD an berechtigten Ausgaben für die Grundvergütung von 1,5 % berücksichtigt werden. Erfüllen sämtliche Umsätze die Voraussetzungen, ergibt sich ein monatliches Cashback von höchstens 30 USD.
Bei Premium und Private können zusätzlich KAST Points gutgeschrieben werden. Diese Punkte sind jedoch kein Bargeld in USD, unterliegen eigenen Einlösebedingungen und lassen sich nicht ohne Weiteres mit ihrem Nennwert in einen Geldbetrag umrechnen.
Ob sich ein kostenpflichtiges Upgrade lohnt, hängt vor allem vom tatsächlichen Umsatz ab und davon, ob zusätzliches Cashback die Mitgliedschaftsgebühr decken kann.
Nehmen wir an, dass ein Nutzer über das gesamte Jahr hinweg monatlich 6.000 USD an berechtigten Umsätzen erzielt:
Standard bringt maximal 30 USD Cashback pro Monat beziehungsweise 360 USD im Jahr.
Premium ergibt bei 2 % monatlich 120 USD beziehungsweise 1.440 USD im Jahr.
Premium erzielt damit 1.080 USD mehr Grund-Cashback als Standard, kostet jedoch 1.000 USD Jahresgebühr.
In diesem vereinfachten Idealfall verbleibt Premium nach Abzug der Jahresgebühr lediglich ein Vorteil von 80 USD aus dem zusätzlichen Grund-Cashback. Weitere Mitgliedschaftsvorteile, der Wert von Punkten und Unterschiede bei den Transaktionskosten sind darin noch nicht berücksichtigt.
Sinken die berechtigten Umsätze, wird auch das Upgrade wirtschaftlich weniger attraktiv.
Das Prämiensystem von RedotPay funktioniert anders.
Die offiziellen Informationen zu RedotPay Pro nennen:
Monatsmitgliedschaft: 12,90 USD.
Jahresmitgliedschaft: 129 USD.
3 % Cashback auf berechtigte Zahlungen über Apple Pay und Google Pay.
Maximal 18 USDs Cashback pro Monat.
USDs sind dabei die Prämieneinheit von RedotPay. Sie können nur für anschließende berechtigte Kartenzahlungen eingesetzt werden, lassen sich nicht direkt abheben oder überweisen und verfallen 30 Tage nach ihrer Gutschrift.
Damit sind sie nicht vollständig mit dem USD-Cashback von KAST gleichzusetzen.
Gibt ein RedotPay-Pro-Nutzer beispielsweise monatlich 600 USD über berechtigte mobile Wallets aus, erhält er bei 3 % eine Prämie von 18 USDs.
Zieht man die monatliche Gebühr von 12,90 USD ab und setzt voraus, dass die gesamten Prämien innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer eingesetzt werden können, beträgt die rein rechnerische Differenz zwischen ihrem Nennwert und dem Mitgliedsbeitrag 5,10 USD Gegenwert.
Die Kosten für die Umwandlung der bei diesen Käufen eingesetzten Kryptowerte sowie sonstige Gebühren sind dabei noch nicht abgezogen.
Kann der Nutzer seine Prämien nicht vollständig einsetzen oder bezahlt er im Alltag überwiegend nicht mit Apple Pay beziehungsweise Google Pay, sinkt der praktische Wert der Pro-Mitgliedschaft.
Bei KAST Standard ist für berechtigtes Grund-Cashback keine Mitgliedsgebühr nötig. Um die Prämien von RedotPay Pro zu nutzen, muss man dagegen ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen und über die dafür vorgesehenen Zahlungswege einkaufen.
Ein bloßer Vergleich der beworbenen Sätze von 1,5 % und 3 % greift daher zu kurz. Entscheidend ist, wie viel dem Nutzer nach Abzug von Mitgliedschaftsgebühren und Transaktionskosten tatsächlich bleibt.
Antragsländer: Internationale Kartenakzeptanz bedeutet nicht, dass Einheimische eine Karte beantragen können
Wer als internationaler Nutzer eine Krypto-Zahlungskarte auswählt, muss zunächst klären, ob er überhaupt antragsberechtigt ist.
Laut KAST-Website können die Karten bei Visa-Akzeptanzstellen in mehr als 170 Ländern und Regionen eingesetzt werden.
Diese Angabe bezieht sich auf die geografische Reichweite der Kartenzahlungen und nicht darauf, dass Einwohner all dieser Länder eine Karte beantragen dürfen.
Die KAST-Nutzungsbedingungen beschränken die Kontoberechtigung ausdrücklich nach Wohnsitzland, Identitätsprüfung, Sanktionsvorschriften und lokalem Recht. Nutzer müssen während der KYC-Prüfung ihr Wohnsitzland angeben und anhand der im System angezeigten verfügbaren Leistungen feststellen, welche Produkte sie beantragen können.
Auch die Möglichkeiten zur Kartenausgabe sowie Bankkonto- und Mobile-Wallet-Funktionen sind nicht in jedem Land identisch.
RedotPay veröffentlicht dagegen eine relativ konkrete Liste der Länder und Gebiete, in denen keine Karten ausgegeben werden.
Nach den am 28. August 2026 aktualisierten Beschränkungen für die Kartenausgabe sind unter anderem Personen mit Wohnsitz in den USA, auf dem chinesischen Festland, in Singapur, Indien und Indonesien derzeit weder für virtuelle noch für physische RedotPay-Karten berechtigt.
Die Liste umfasst außerdem bestimmte europäische Länder und weitere Regionen, die von Sanktionen, Kartenherausgaberegeln oder Dienstleistungsbeschränkungen betroffen sind.
Personen mit Wohnsitz in den USA
KAST verfügt über eine besondere Karteninhabervereinbarung für den US-Markt und über entsprechende Identitätsprüfungs- und Produktregelungen.
Die Berechtigung zur Eröffnung eines Plattformkontos, die Berechtigung für die Standard-Karte und die Zugangsvoraussetzungen des speziellen US-Kartenprogramms sind jedoch nicht gleichzusetzen.
Die US-spezifische Karteninhabervereinbarung von KAST enthält eigenständige Bestimmungen zum Kartenkonto, zur Besicherung mit digitalen Vermögenswerten und zu Gebühren. Bei der Kontoeröffnung werden darin unter anderem Jahresgebühren von bis zu 20 USD ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Vertragsangaben für ein bestimmtes Kartenprogramm, nicht um die Kosten der kostenlosen KAST-Standard-Mitgliedschaft.
Selbst wenn ein US-Einwohner die Identitätsprüfung der Plattform abschließen kann oder ein Karteninhabervertrag für den US-Markt existiert, bedeutet das nicht, dass jeder verifizierte US-Nutzer die derzeitige Standard-Karte erhält. Ebenso wenig ist damit die Verfügbarkeit bestimmter Bankkonten, Überweisungen oder Mobile-Wallet-Funktionen garantiert.
Über die Möglichkeit zur Beantragung entscheiden das tatsächlich angebotene Kartenprogramm, Wohnsitz und persönliche Berechtigung des Antragstellers sowie die Genehmigung durch den Kartenherausgeber.
Bei RedotPay ist die Lage eindeutiger: Zum Prüfdatum dieses Artikels stehen die USA weiterhin auf der Liste der Länder mit Ausgabebeschränkungen. Dort ansässige Personen sind für reguläre virtuelle und physische Karten nicht berechtigt.
Die veröffentlichten Antragsregeln beider Anbieter unterscheiden sich somit für US-Einwohner. Daraus darf aber nicht abgeleitet werden, dass KAST Standard bereits allen Menschen mit Wohnsitz in den USA offensteht.
Personen mit Wohnsitz in Singapur und Indonesien
Sowohl Singapur als auch Indonesien stehen derzeit auf der Ausgabesperrliste von RedotPay.
Dass lokale Händler internationale Bankkarten akzeptieren, bedeutet nicht, dass Einwohner dieser Länder RedotPay-Karten beantragen können.
Bei KAST müssen Nutzer während Registrierung und Identitätsprüfung feststellen, ob ihr Wohnsitz anerkannt wird und das betreffende Kartenprogramm Anträge entgegennimmt.
Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich und in Europa
Auch Europa ist kein einheitlicher Markt für die Beantragung von Krypto-Zahlungskarten.
Die RedotPay-Liste mit Ausgabebeschränkungen umfasst unter anderem Kroatien, Slowenien und Serbien. Sie stuft jedoch nicht den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum pauschal als ausgeschlossen ein.
Bei KAST können je nach Land, Kartenherausgeber und Zahlungsfunktion ebenfalls unterschiedliche Bedingungen gelten.
Nutzer in Großbritannien, Deutschland, Frankreich oder den Niederlanden sollten deshalb die jeweils geltenden nationalen Regeln prüfen. Die pauschale Angabe „in Europa verfügbar“ reicht zur Beurteilung der Antragsberechtigung nicht aus.
Wer eine Krypto-Zahlungskarte dauerhaft nutzen möchte, sollte Wohnsitzland, Kartenprogramm und Anerkennung seiner Identitätsnachweise prüfen, bevor er die Gebühren vergleicht.
Kann eine bestimmte Karte nicht beantragt werden, sind niedrige Gebühren oder hohe Cashback-Sätze praktisch bedeutungslos.
Versandgebiete physischer Karten und Berechtigung zur Kartenausgabe unterliegen unterschiedlichen Regeln
Bei den regionalen Einschränkungen von RedotPay gibt es eine leicht zu übersehende Unterscheidung.
Die Beschränkungen für den Versand physischer Karten stimmen nicht mit der Liste der Länder überein, in denen keine Karten ausgegeben werden.
Ägypten steht beispielsweise auf der aktuellen Liste der Länder, in die RedotPay keine physischen Karten versendet, nicht jedoch auf der zuvor genannten Sperrliste für die Kartenausgabe.
Daher gilt: Dass RedotPay keine physischen Karten nach Ägypten liefert, bedeutet nicht automatisch, dass dort ansässige Personen keine virtuelle Karte beantragen können.
Umgekehrt garantiert das Fehlen eines Landes auf der Versand-Sperrliste keineswegs, dass die dortigen Einwohner die Genehmigung für eine Karte erhalten.
Für eine physische Karte müssen die persönlichen Berechtigungsvoraussetzungen, die Ausgaberegeln und die Versandbedingungen gleichzeitig erfüllt sein.
Auch KAST unterscheidet zwischen der Beantragung einer Karte und der Zustellung der physischen Ausführung. Der Anbieter stellt Verfahren zur Erstellung virtueller Karten und zur Beantragung physischer Karten bereit. Die konkrete Versandberechtigung muss anhand der Kontoregion, des Kartentyps und der Bestellseite geprüft werden.
Für Softwareabonnements, internationale Onlineshops oder Zahlungen mit mobilen Wallets kann eine virtuelle Karte bereits ausreichen. Wer dagegen regelmäßig Bargeld abhebt, die Karte in ein Terminal stecken muss oder andere Vorgänge mit physischer Karte plant, sollte besonders auf Versandgebiet und Aktivierungsbedingungen achten.
KYC: Beide Anbieter verlangen Identitätsnachweise, unterscheiden sich aber bei der Prüfung
Sowohl KAST als auch RedotPay verlangen eine Identitätsprüfung.
Die KYC-Anleitung von KAST unterscheidet mehrere Verifizierungsstufen.
Nach einer einfachen Registrierung können Nutzer die App öffnen und einige Funktionen einsehen. Für zentrale Finanzdienstleistungen wie Kartenzahlungen, den Empfang von Geldern und Überweisungen ist in der Regel eine Identitätsprüfung auf Level 2 erforderlich, einschließlich Ausweisdokument, Wohnanschrift und Gesichtsverifizierung.
Für bestimmte Kontoangebote in USD oder EUR und Funktionen wie internationale Überweisungen kann eine weitergehende Prüfung nötig sein. Dabei können ein Adressnachweis oder Angaben zur Herkunft der Mittel verlangt werden.
Nach den Identitätsprüfungsanforderungen von RedotPay müssen Antragsteller persönliche Daten sowie ein gültiges Ausweisdokument vorlegen und eine Gesichtsverifizierung abschließen. Bei Bedarf sind zusätzlich Nachweise zur Mittelherkunft oder weitere Unterlagen einzureichen.
RedotPay setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und erlaubt pro Person nur ein verifiziertes Konto.
Im Einzelfall können beide Plattformen weitere Unterlagen anfordern. Die auf automatisierten KYC-Seiten angegebenen voraussichtlichen Bearbeitungszeiten sind keine Garantie für den Zeitpunkt einer erfolgreichen Freigabe.
KAST trennt mit seinen Verifizierungsstufen stärker zwischen den Berechtigungen für einzelne Kontofunktionen. RedotPay überprüft die Identität im Zusammenhang mit dem Kryptowerte-Konto und der Kartennutzung. Eine langfristig anonyme Nutzung ist bei keinem der beiden Produkte vorgesehen.
Apple Pay, Google Wallet und Onlineabonnements: Beide Karten unterstützen sie, aber nicht überall und bei jedem Händler
Beide Anbieter stellen Funktionen für mobile Wallets bereit.
In der offiziellen Nutzungshilfe von KAST werden Apple Pay, Google Pay, Onlinekäufe, Abonnements, stationäre POS-Zahlungen und Geldautomaten als wesentliche Einsatzmöglichkeiten genannt. Welche Funktionen konkret verfügbar sind, hängt aber von Region und Kartenprogramm ab.
So erklärt KAST in den im September 2026 aktualisierten Informationen zur Apple-Pay-Verfügbarkeit, dass die Aufnahme einer Karte in Apple Wallet vom gegenüber KAST verifizierten Wohnsitzland abhängt – nicht allein vom aktuellen Aufenthaltsort oder der Region des Apple-Kontos.
Auch RedotPay stellt Anleitungen für Apple Pay und Google Pay bereit. Berechtigte virtuelle Karten lassen sich mit unterstützten externen Zahlungsdiensten verknüpfen.
Eine erfolgreiche Hinterlegung in einer mobilen Wallet garantiert allerdings noch nicht, dass jede Händlertransaktion genehmigt wird. Händler können Zahlungen weiterhin anhand des Ausgabelandes, des Kartentyps, der Transaktionskategorie oder ihrer Risikokontrollen ablehnen.
Was das für KI-, SaaS- und internationale Abonnements bedeutet
Wer vor allem ChatGPT, Claude, GitHub, Cloud-Dienste oder andere digitale Abonnements bezahlen möchte, sollte nicht nur prüfen, ob sich die Karte zu Apple Pay oder Google Wallet hinzufügen lässt.
Wichtig ist auch, ob die Karte Onlinezahlungen ohne physische Kartenvorlage (Card-not-present Transactions) unterstützt, ob die vom Händler geforderte Authentifizierung möglich ist und ob bei späteren Verlängerungen noch ausreichendes Guthaben oder ein verfügbares Limit besteht.
KAST unterstützt berechtigte Abonnementzahlungen; auch die Gebühren für USD-Umsätze mit Standard sind klar ausgewiesen.
RedotPay ermöglicht ebenfalls Onlinezahlungen und Abonnements. Nutzer sollten jedoch die Kosten für die Umwandlung von Kryptowerten, die Auswahl der Zahlungswährung, Sondergebühren bestimmter Händler und mögliche Transaktionsablehnungen berücksichtigen.
In der RedotPay-App können Nutzer Online- und Präsenztransaktionen sowie ATM-Abhebungen aktivieren oder deaktivieren. Außerdem lassen sich Limits für einzelne Transaktionen und den täglichen Gesamtumsatz einstellen.
Ist eine Zahlungswährung oder Transaktionsart deaktiviert, kann ein Kauf trotz ausreichender Kryptowerte auf dem Konto scheitern.
Bei Abonnements hängt die zuverlässige automatische Verlängerung vom verfügbaren Guthaben, dem Kartenstatus, den Annahmeregeln des Händlers und der Abwicklung wiederkehrender Abbuchungen durch den Kartenherausgeber ab – nicht nur vom Kartennetzwerk.
Bargeld am Geldautomaten: KAST mit Fixbetrag und Prozentgebühr, RedotPay mit kartentypspezifischen Sätzen
Physische Karten können außer für Zahlungen im Geschäft auch für Bargeldabhebungen an unterstützten Geldautomaten eingesetzt werden.
Beide Plattformen ermöglichen ATM-Abhebungen, unterscheiden sich jedoch bei Gebühren und Limits.
Die am 22. Oktober 2026 aktualisierten offiziellen KAST-Gebührenbedingungen nennen:
ATM-Abhebung in USD: 3 USD feste Gebühr pro Abhebung zuzüglich 2 % des Abhebungsbetrags.
ATM-Abhebung in einer anderen Währung: Zusätzlich zu diesen Gebühren können entsprechende Devisengebühren entstehen.
Bei einer Abhebung von 100 USD fallen aufseiten von KAST somit 5 USD Gebühren an. Mögliche Gebühren des Geldautomatenbetreibers sind darin noch nicht enthalten.
In den offiziellen Informationen zu ATM-Gebühren unterscheidet RedotPay nach Kartentyp:
USD-Karte: 2 % für den Teil der monatlichen Gesamtabhebungen bis 10.000 USD; 3 % für darüber hinausgehende Beträge.
HKD-Karte: ATM-Abhebungsgebühr von 2 %.
Werden Kryptowerte umgewandelt oder unterschiedliche Kartenwährungen verwendet, können weitere Gebühren entstehen.
Die Angaben zu HKD-Karten sind vor allem für ältere, bereits ausgegebene Karten relevant.
Den am 21. Juli 2026 aktualisierten Informationen zur Kartenwährung zufolge werden seit dem 21. Januar 2026 sämtliche neuen RedotPay-Karten in USD ausgegeben. Früher konnten abhängig von Region und persönlichen Voraussetzungen USD- oder HKD-Karten ausgegeben werden. Diese Wahlmöglichkeit besteht für aktuelle Neuanträge nicht mehr.
Die Jahresmitgliedschaft von RedotPay Pro bietet darüber hinaus eine Ermäßigung bei ATM-Gebühren.
Laut den offiziellen Pro-Bedingungen werden Jahresmitgliedern innerhalb jedes Mitgliedschafts-Abrechnungszeitraums von RedotPay erhobene ATM-Gebühren für Abhebungen von insgesamt bis zu 1.000 USD erlassen. Das Kontingent wird zu Beginn jedes neuen Abrechnungszeitraums zurückgesetzt; darüber hinausgehende Beträge unterliegen den Standardsätzen.
Die Vergünstigung betrifft ausschließlich die von RedotPay erhobenen relevanten ATM-Gebühren. Eigenständige Gebühren von Geldautomatenbetreibern oder örtlichen Banken sind nicht eingeschlossen. Laut Anbieter gilt die Vergünstigung an Geldautomaten weltweit, sofern diese das entsprechende Kartennetzwerk unterstützen.
Separat erhobene Betreibergebühren müssen daher unabhängig von einer Pro-Mitgliedschaft einkalkuliert werden.
Bei KAST besteht außerdem eine Abweichung zwischen öffentlich verfügbaren Limitangaben: Die am 22. Oktober 2026 aktualisierte Gesamtgebührentabelle nennt für ATM-Abhebungen maximal 500 USD je Vorgang und höchstens drei Vorgänge beziehungsweise insgesamt 1.500 USD innerhalb von 24 Stunden. Eine andere öffentlich zugängliche Kartenbeschreibung weist dagegen noch niedrigere Abhebungslimits aus.
Bei solchen Versionsunterschieden sollten Nutzer die derzeit in ihrer KAST-App für ihre Karte tatsächlich geltenden Limits heranziehen.
Wer häufig Bargeld abhebt, sollte neben den Prozentsätzen auch den Betrag je Abhebung, Kartentyp, lokale Währung, Betreibergebühren und Tageslimits berücksichtigen. RedotPay-Pro-Jahresmitglieder müssen zusätzlich prüfen, ob die ATM-Gebührenermäßigung den Mitgliedsbeitrag ausreichend ausgleicht.
Sicherheit der Gelder und Rückerstattungen: Niedrige Gebühren bedeuten nicht automatisch besseren Schutz
Die beiden Plattformen unterscheiden sich bei der vertraglichen Struktur der Gelder und bei der Verteilung der Risiken.
Nach den allgemeinen KAST-Nutzungsbedingungen kann die Übertragung virtueller Vermögenswerte an die Plattform vertraglich als Verkauf dieser Werte an KAST gelten. KAST übernimmt dann eine in USD ausgewiesene Zahlungsverpflichtung. Der Nutzer besitzt in diesem Fall einen entsprechenden vertraglichen Anspruch, aber keine Bankeinlage.
Die besondere US-Karteninhabervereinbarung von KAST regelt Sicherheiten dagegen anders: In dem dort vorgesehenen Modell mit digitalen Vermögenswerten als Sicherheiten bleibt deren Eigentum beim Karteninhaber. Die Werte werden über Smart Contracts gehalten und können bei vertraglich definierten Verwertungsereignissen zur Begleichung von Kartenverbindlichkeiten liquidiert werden.
Bei der Beurteilung des KAST-Risikos muss deshalb zwischen dem Verkauf von Vermögenswerten und den daraus entstehenden Zahlungsverpflichtungen nach den allgemeinen Bedingungen einerseits sowie Sicherheiten und deren Verwertung in bestimmten Kartenprogrammen andererseits unterschieden werden.
Im ersten Fall bestehen Risiken aus der Vertragserfüllung durch die Plattform und aus den Forderungen des Nutzers. Im zweiten kommen Risiken aus dem Marktwert der Sicherheiten, den Verwertungsauslösern und der Ausführung der Smart Contracts hinzu. Die maßgeblichen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem individuell geltenden Produktprogramm und den Vertragsunterlagen.
Bei RedotPay können Nutzer unterschiedliche Kryptowerte in ihrem Plattformkonto halten und sie nach den Regeln für Kartenzahlungen ausgeben.
Damit tragen sie sowohl das Kursrisiko dieser Kryptowerte als auch Risiken, die mit den Vereinbarungen von RedotPay und seinen Partnern über Verwahrung, Umtausch und Risikomanagement zusammenhängen.
An beiden Produkten sind mehrere Geschäftspartner beteiligt. Die Nutzung von Visa oder eines anderen Kartennetzwerks bedeutet nicht, dass Guthaben auf den Plattformkonten denselben gesetzlichen Schutz genießen.
Auch bei Rückerstattungen können leicht übersehene Kosten entstehen.
In seinen offiziellen Erläuterungen zu Rückerstattungen erklärt RedotPay, dass bei normalen Karteneinkäufen zusätzlich zum Warenpreis in der Regel etwa 1 % Transaktionsgebühr anfällt, während der Händler nur den eigentlichen Warenbetrag erhält.
Erstattet der Händler einen Kauf, zahlt er üblicherweise nur den bei ihm eingegangenen Betrag zurück. Die Gutschrift für den Nutzer kann daher unter dem ursprünglich insgesamt abgebuchten Betrag liegen. Bei der Ausgangstransaktion erhobene Plattformgebühren werden nicht zwangsläufig mit erstattet.
Rückerstattungen und Reklamationsverfahren bei KAST richten sich nach den Dienstleistungsverträgen, den Regeln der beteiligten Partner und des jeweiligen Kartennetzwerks.
Bei Transaktionen mit Kryptowert-Umwandlung muss zwischen dem vom Händler erstatteten Kaufpreis, bereits erhobenen Gebühren des Kartenanbieters und Auswirkungen zwischenzeitlicher Kursänderungen unterschieden werden.
Erfolgt die Rückerstattung in einem anderen Vermögenswert oder Guthabentyp als die ursprüngliche Zahlung, können zusätzliche Umtauschkosten anfallen.
Solche Kosten und Risiken erscheinen in den wichtigsten Werbeangaben zu Kartenausgabegebühren oder Cashback-Sätzen oft nicht, können die langfristigen Nutzungskosten aber wesentlich beeinflussen.
Für wen eignet sich KAST besser, für wen RedotPay?
Welche Karte vorteilhafter ist, hängt vor allem davon ab, welche Vermögenswerte der Nutzer hält und wie er sie einsetzt.
Vor allem USDT und USDC, häufige USD-Zahlungen: KAST Standard zuerst vergleichen
Für Nutzer, die überwiegend an den US-Dollar gebundene Stablecoins halten und regelmäßig SaaS-Dienste oder internationale Rechnungen in USD bezahlen, hat KAST Standard eine wettbewerbsfähige Gebührenstruktur.
Auf unterstützte Stablecoin-Einzahlungen erhebt die Plattform keine eigene Einzahlungsgebühr. USD-Kartenzahlungen haben eine ausgewiesene Transaktionsgebühr von 0 %, und berechtigte Umsätze können zusätzlich Grund-Cashback bringen.
Ist KAST Standard im eigenen Wohnsitzland beantragbar und werden Bargeldabhebungen nur selten benötigt, sollte diese Karte in die engere Auswahl kommen.
Wer seine alltäglichen Zahlungen dagegen überwiegend in anderen Währungen tätigt, muss FX-Gebühren und mögliche zusätzliche Gebühren für Kleinbeträge einrechnen.
Nutzer sollten außerdem das vertragliche Modell ihres tatsächlichen Kartenprogramms verstehen und die in den allgemeinen Nutzungsbedingungen geregelte Inaktivitätsgebühr beachten. Eine kostenlose Standard-Mitgliedschaft bedeutet nicht, dass sämtliche Sonderprogramme oder langfristig ungenutzte Konten gebührenfrei sind.
Direkt mit BTC, ETH und weiteren Kryptowerten bezahlen: RedotPay genauer prüfen
RedotPay ermöglicht es, verschiedene Kryptowerte in einem Konto zu verwalten und nach festgelegter Zahlungspriorität für Ausgaben zu verwenden.
Für Menschen, die nicht ständig manuell umtauschen möchten und ihre täglichen Kosten direkt aus unterschiedlichen Kryptowerten begleichen wollen, ist dieses Konzept praktisch.
Die Umrechnung erst zum Zahlungszeitpunkt bedeutet allerdings, dass Kursänderungen die benötigte Menge unmittelbar beeinflussen. Wer überwiegend BTC, ETH oder andere nicht wertstabile Kryptowerte hält, kann für denselben Kauf zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedlich viele Token benötigen.
Bei seltener Nutzung und ohne Bedarf an zusätzlichen Cashback-Vorteilen ist die reguläre RedotPay-Karte durch den Verzicht auf Monats- und Jahresgebühren relativ unkompliziert in den laufenden Kosten.
Die anfängliche Ausgabegebühr und die Kosten der Umwandlung beim Bezahlen bleiben dennoch relevant.
Häufige Mobile-Wallet-Zahlungen mit Cashback-Wunsch: Den tatsächlichen Nettoertrag vergleichen
KAST Standard zahlt Grund-Cashback auf berechtigte Umsätze.
Bei RedotPay Pro sind die Prämien hingegen an bestimmte Zahlungswege wie Apple Pay und Google Pay geknüpft. Je nach Mitgliedschaft gibt es außerdem Befreiungen von Kartenausgabegebühren.
Bei KAST ist der monatliche Betrag berechtigter Umsätze begrenzt. RedotPay erfordert eine Mitgliedschaftsgebühr und unterliegt zusätzlich Beschränkungen nach Zahlungsweg, monatlicher Prämienobergrenze und den Regeln für die Verwendung von USDs.
Bei niedrigen monatlichen Ausgaben kann der Pro-Mitgliedsbeitrag einen Großteil der Prämien aufzehren. Selbst bei höheren Umsätzen lässt sich die monatliche Obergrenze von 18 USDs nicht einfach überschreiten.
Maßgeblich sind daher tatsächliches Zahlungsverhalten, Mitgliedsgebühr, real einlösbare Prämien und Bedarf an neuen Karten – nicht allein die beiden Cashback-Prozentsätze.
Physische Karte und häufige Bargeldabhebungen: Beide Modelle gesondert durchrechnen
Der Versand einer physischen KAST-Standard-Karte kostet 40 USD. Bei der regulären physischen RedotPay-Karte beträgt die Ausgabegebühr 100 USD.
Vergleicht man die veröffentlichten Standardkosten für den erstmaligen Erhalt einer normalen physischen Karte, ist KAST günstiger.
RedotPay-Pro-Jahresmitglieder können jedoch einmalig die Antragsgebühr von 100 USD für eine physische Karte sparen. Außerdem werden ihnen innerhalb jedes Mitgliedschafts-Abrechnungszeitraums die von RedotPay erhobenen ATM-Gebühren auf Gesamtabhebungen von bis zu 1.000 USD erlassen.
Für Nutzer mit häufigen Abhebungen kann das die Kostenrechnung verändern. Die Jahresmitgliedschaft selbst kostet allerdings 129 USD, und Gebühren externer Geldautomatenbetreiber fallen nicht unter die Ermäßigung.
Für eine langfristige Entscheidung sind Häufigkeit und Höhe der Abhebungen, Fremdwährungsgebühren, lokale Automatengebühren sowie die Abhebungslimits zusammen zu betrachten.
Fazit: Vor dem Antrag drei Voraussetzungen prüfen
Für Nutzer, die hauptsächlich Stablecoins verwenden und in USD bezahlen, ist KAST Standard gemessen an den veröffentlichten Gebühren und Cashback-Regeln durchaus wettbewerbsfähig.
RedotPay eignet sich eher für Nutzer, die verschiedene Kryptowerte halten und unmittelbar ausgeben möchten. Umwandlungsgebühren bei der Zahlung und Kursschwankungen beeinflussen jedoch die tatsächlichen Kosten.
Vor dem Antrag sollten unabhängig von der Karte drei Fragen geklärt werden.
Erstens: Ist ein Antrag im eigenen Land oder in der eigenen Region zulässig? Internationale Akzeptanz einer Bankkarte ist nicht mit der Antragsberechtigung der Einwohner gleichzusetzen. Für physische Karten müssen zusätzlich Versandgebiete und Aktivierungsbedingungen geprüft werden.
Zweitens: Welche Vermögenswerte sollen verwendet werden und in welcher Währung wird bezahlt? Wer mit USDC einen USD-Kauf begleicht, mit BTC einen Kauf in Euro bezahlt oder mit Karten unterschiedlicher Währungen Bargeld abhebt, kann jeweils anderen Gebühren unterliegen.
Drittens: Wird nur eine virtuelle oder physische Karte benötigt oder ein dauerhaft genutztes Konto für Ein- und Auszahlungen? Für wenige kleine Abonnements pro Monat ist es normalerweise nicht sinnvoll, zunächst teure Mitgliedschaftsstufen zu wählen. Wer zusätzlich internationale Zahlungseingänge, Banküberweisungen oder die Verwaltung mehrerer Währungen benötigt, sollte auch die Kontodienstleistungen jenseits der Karte vergleichen.
KAST und RedotPay unterscheiden sich damit nicht nur bei Ausgabegebühren und Cashback-Sätzen. Entscheidend sind auch die rechtlichen Beziehungen nach der Einzahlung von Vermögenswerten, der Zeitpunkt der Umwandlung und die Zahlungs- und Kontofunktionen, die Nutzern in ihrer jeweiligen Region tatsächlich offenstehen.
Quellen und Referenzen
Dieser Artikel basiert auf öffentlich zugänglichen offiziellen Unterlagen von KAST und RedotPay. Die Angaben wurden am 26. Oktober 2026 geprüft.
Offizielle KAST-Quellen
KAST — Crypto Cards: Kartentypen, Cashback-Regeln, Zahlungsfunktionen und Informationen zur Basismitgliedschaft.
KAST — Fees and Conditions for Cards and Accounts: Am 22. Oktober 2026 aktualisierte Gebühren für Kartenausgabe, Transaktionen, Devisenumrechnung, ATM-Nutzung sowie Stablecoin-Ein- und Auszahlungen.
KAST — Terms and Conditions of Service: Seit dem 7. Juli 2026 geltende allgemeine Bedingungen zu Veräußerung virtueller Vermögenswerte, vertraglichen Zahlungsverpflichtungen, Inaktivitätsgebühren und finanziellen Risiken.
KAST — Cardholder Agreement (US): Laut Webseite gelten die Produktbedingungen seit dem 13. Juli 2026; enthalten sind Gebühren des US-Kartenprogramms sowie Regelungen zu digitalen Sicherheiten, Eigentum und Verwertungsereignissen.
KAST — Cardholder Agreement (Non-US): Besondere Karteninhabervereinbarung für Nicht-US-Nutzer einschließlich Kartenkosten und anwendbarer Bedingungen.
KAST — Identity Verification: Verifizierungsstufen, erforderliche Dokumente und Zugangsberechtigungen für Kontofunktionen.
KAST — Apple Pay Availability: Zusammenhang zwischen dem Wohnsitzland von KAST-Nutzern und der Verfügbarkeit von Apple Pay.
Offizielle RedotPay-Quellen
RedotPay — Card Issuance Fees: Reguläre Ausgabegebühren für virtuelle und physische Karten.
RedotPay — Card Limitations & Fees: Offizielle Übersichtsseite zu Kartengebühren und Beschränkungen.
RedotPay — ATM Withdrawal Fees: Erläuterungen vom 27. Juli 2026 zu Abhebungsgebühren, Kartenwährungen und Umwandlung von Kryptowerten.
RedotPay — Why Is My Refund Amount Less Than What I Paid?: Erläuterungen vom 27. Juli 2026 zu normalen Kartentransaktionsgebühren und Gebühren bei Rückerstattungen.
RedotPay — How Do I Know if I Have a USD or HKD Card?: Einheitliche Ausgabe neuer Karten in USD seit dem 21. Januar 2026 und Währungsregeln für bestehende HKD-Karten.
RedotPay — Special Merchant Transaction Fees: Gebühren, Mindestbeträge und Ausnahmen für Zahlungen an ausgewählte Händler.
RedotPay — Card Issuance Restrictions: Am 28. August 2026 veröffentlichte Liste von Regionen mit Ausgabebeschränkungen für virtuelle und physische Karten.
RedotPay — Card Delivery Restrictions: Regionen mit Versandbeschränkungen für physische Karten.
RedotPay — Services and Features: Unterstützte Vermögenswerte und Umwandlung zum Transaktionszeitpunkt.
RedotPay — Getting Started with RedotPay Pro: Angaben vom 4. September 2026 zu Mitgliedsbeiträgen, einmaliger Befreiung von Kartenausgabegebühren, Cashback-Form, Prämienobergrenzen und ATM-Vergünstigungen.
RedotPay — Identity Verification Requirements: KYC-Berechtigung, Dokumente und Anforderungen an die Identitätsprüfung.